Laut AOK kann in mindestens 30.000 Fällen nicht mehr über die Rezepte zurückverfolgt werden, welcher Patient welches konkrete Medikament erhalten habe. Komme es etwa zu einem Rückruf des Medikaments – beispielsweise bei einer gefährlichen Verunreinigung oder Falschdosierung – sei eine direkte Information der Patienten nicht möglich. Bei den falsch bedruckten Rezepten gehe es deshalb in erster Linie nicht um Abrechnungsbetrug, “sondern vor allem um einen relevanten Verstoß gegen die Arzneimittelsicherheit”, fügte der Sprecher hinzu. Es gebe keine Konstellation, in der eine Apotheke ein anderes Medikament abrechnen dürfe als abgegeben. -> hier weiterlesen: Artikel der FTD online.
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